Tippgeber-Programm
Bort & Herkert GmbH, Ringstr. 43-45, 74626 Bretzfeld-Schwabbach, nachfolgend Bort & Herkert genannt, stellt folgende Bedingungen an die Tippgeber:
1. Vermittelt der Tippgeber den Verkauf einer Stationärmaschinen, erhält der Tippgeber eine Provision in Höhe von 1 % auf den Maschinenwert. Die Provisionssumme ist auf 500,- € gedeckelt.
2. Der Anspruch auf eine Tipp-Provision wird unter der Bedingung erworben, dass die Tipp-Provision vor Mitteilung des Tipps mit Bort&Herkert vereinbart war.
3. Sind die vom Tippgeber benannten Maschinen der Firma Bort&Herkert bereits bekannt, entfällt für den Tippgeber der Provisionsanspruch.
4. Die verdienten Tipp-Provisionen werden dem Tippgeber spätestens einen Monat nach Zahlungseingang des Endkunden ausgezahlt.